Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Nutzung der Einrichtung von R2comSport
1. Vertragsschluss
1.1 Allgemein
Ein Mitgliedsvertrag kann schriftlich im Studio vor Ort oder über das Online-Buchungsformular unter www.r2comsport.de geschlossen werden.
Für Vertragsabschlüsse gelten die folgenden Regelungen:
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot des Studios zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit R2comSport. Das Studio kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt R2comSport das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zustande.
Für Vertragsschlüsse über das Online-Buchungsformular unter www.r2comsport.de gelten die folgenden Regelungen:
Sowohl die Darstellung der Tarifmodelle als auch der Zusatzleistungen auf der Website des Studios stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch das Mitglied dar. Das Mitglied kann im Rahmen der Online-Buchung bei einem Tarifmodell zwischen verschiedenen Diagnostikpaketen auswählen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und vor Abgabe des Angebots hat das Mitglied die Möglichkeit, die von ihm angegebenen Daten und/oder das ausgewählte Diagnostikpaket zu ändern bzw. zu korrigieren. Das Mitglied gibt ein verbindliches, auf den Abschluss eines Mitgliedsvertrags gerichtetes Angebot ab, indem nach Auswahl des jeweiligen Pakets auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ geklickt wird. Der Mitgliedsvertrag kommt zustande, indem das Studio dem Mitglied die Buchung des jeweiligen Angebots nach der Bestellung per E-Mail bestätigt (Buchungsbestätigung). Sollte die Annahme des Angebots durch das Studio, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, teilt das Studio dies dem Mitglied zeitnah mit.
Die im Falle einer Buchung über das Onlineportal eingegebenen Daten des Mitglieds werden vom Studio gespeichert. Die Buchungsdaten und die AGB werden dem Mitglied zudem im Rahmen der Buchungsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
Beim Abschluss eines Mitgliedsvertrags durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB über das Online-Buchungsformular unter www.r2comsport.de steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach der folgenden Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (R2comSport) mittels einer eindeutigen Erklärung über das Kontaktformular auf unserer Homepage unter www.r2comsport.de/kontakt über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
________________________________________________________________
Bestellt am (*) ____________________ / erhalten am (*) ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
1.2 Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch den Aushang im Studio sowie auf der Internetseite bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
Zu der Mitgliedschaft von 12 oder 24 Monaten gelten abzurufende Diagnostikpakete, die sich thematisch in „Longevity“ und „Performance“ unterteilen.
Das Thema „Longevity“ ist aufgeteilt in zwei verschiedene Wahlmöglichkeiten. Das Paket „Balance“ beinhaltet drei Mal jährlich eine hochwertige Leistungsdiagnostik der Wahl sowie ein dazugehöriges Personal Training im Umfang von ca. 60 min (3× jährlich im Nachgang der Messungen) – auszuwählen aus den Bereichen:
- EMG Analyse ODER
- Ernährungscoaching inkl. Hautfaltenmessung + BIA ODER
- Kraftmessung (Isokinet ODER Vald Kraftmessplatte) ODER
- Ausdauermessung (Laktat).
Das Paket „Longevity“ beinhaltet drei Mal jährlich zwei hochwertige Leistungsdiagnostiken nach Wahl sowie ein dazugehöriges Personal Training im Umfang von ca. 60 min (3× jährlich im Nachgang der Messungen) – auszuwählen aus den Bereichen:
- EMG Analyse
- Ernährungscoaching inkl. Hautfaltenmessung + BIA
- Kraftmessung (Isokinet ODER Vald Kraftmessplatte)
- Ausdauermessung (Laktat).
Das Thema „Performance“ ist aufgeteilt in zwei verschiedene Wahlmöglichkeiten. Das „Core Performance“ Paket beinhaltet vier Mal jährlich drei hochwertige Leistungsdiagnostiken sowie die Durchführung eines Personal Trainings im Umfang von ca. 60 min im Nachgang zu den Leistungsdiagnostiken (4× jährlich). Es können 3 Diagnostiken aus der nachstehenden Auswahl individuell getroffen werden:
- EMG Analyse
- Ernährungscoaching inkl. Hautfaltenmessung + BIA
- Kraftmessung (Isokinet ODER Vald Kraftmessplatte)
- Ausdauermessung (Laktat)
- Return to Activity Testung
Das Paket „Peak Performance“ beinhaltet alle unter dem Abschnitt Core Performance aufgelisteten Messungen alle 4× jährlich sowie ein dazugehöriges Personal Training im Umfang von ca. 60 min im Nachgang zu den Messungen.
Die gebuchten Diagnostikpakete sind in den dafür vorgesehenen Intervallen durchzuführen. Durchführungszeiträume für das „Longevity“ Paket sind in den Monaten 1, 5 und 9 der Vertragslaufzeit. Durchführungszeiträume für das „Performance“ Paket sind in den Monaten 1, 4, 7 und 10 der Vertragslaufzeit. Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Durchführung der Diagnostik sowie des dazugehörigen Personal Trainings über den gesamten Monat entsprechend der obigen Auflistung zu verteilen. Sollte das Mitglied die Durchführung der Diagnostik im geplanten Zeitraum überschreiten, verfällt der Anspruch auf die Diagnostik sowie das dazugehörige Personal Training. Individuelle Absprachen über die Durchführungszeiträume können nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch R2comSport getroffen werden und gelten nicht rückwirkend. Ein Anspruch auf Erstattung der gebuchten Leistungen bei Verfall besteht seitens R2comSport nicht. Die Rechtzeitigkeit des Abrufens und Anmeldens der jeweiligen Leistungspakete obliegt dem Mitglied.
1.3 Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.
1.4 Jugendliche
Mitglieder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
2. Zutrittsmedium
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium gegen eine nicht erstattungsfähige Gebühr (Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
2.2 Erstausstellungsgebühr / Verlust
Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine nicht rückerstattungsfähige Gebühr von 19,90 EUR erhoben. Verliert das Mitglied das Zutrittsmedium, so wird neben einer weiteren Ausstellungsgebühr eine Verlustgebühr von 50 EUR erhoben.
2.3 Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Es gilt die Verlustgebühr siehe 2.2.
2.4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.5 Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Studionutzung
3.1 Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2 Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Das Studio bewahrt ausgeräumte und sonstige im Studio gefundene Sachen (nachfolgend „Fundsachen“) für sechs Monate auf. Die Haftung des Studios für den Umgang mit Fundsachen bestimmt sich nach Ziffer 8 dieser Bedingungen.
3.3 Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW ist das Studio zum Festsetzen des Fahrzeugs mittels Kralle o. Ä. berechtigt.
4. Pflichten des Mitglieds
4.1 Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2 Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3 Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
5.1 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden wöchentlich abgebucht. Die gebuchten Leistungspakete werden entweder per Einmalzahlung für die gebuchte Erstlaufzeit des Vertrages im Voraus bezahlt oder im jeweiligen Durchführungsmonat eingezogen.
Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums (zusammen: „Gesamtpreis“) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Gesamtpreis jährlich im Voraus zu erbringen ist, ist dieser binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung bzw. spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Folgejahres an das Studio zu leisten. Ist keine jährliche Zahlung vereinbart, so verpflichtet sich das Mitglied zur Einwilligung in ein SEPA-Lastschriftmandat.
Die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind mit dem ersten Beitrag an das Studio zu leisten.
5.2 Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
5.3 Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart (Ziffer 5.1) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens vier wöchentlichen Mitgliedsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Mitgliedsbeitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2, 6.3 sowie 7.2.
5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Hiervon ausgenommen sind in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Gegenforderungen des Mitglieds aus demselben Vertragsverhältnis.
6. Dauer der Mitgliedschaft, Vorabnutzung, Kündigung, Stilllegung
6.1 Erstlaufzeit
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im unterzeichneten Vertrag festgesetzten Zeitpunkt.
6.2 Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag fortlaufend monatlich. Die Diagnostikpauschale verlängert sich ebenfalls unter den obigen Bedingungen monatlich und wird entsprechend im Durchführungsmonat eingezogen.
6.3 Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
6.4 Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag und die Beitragszahlung für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, mindestens vier Wochen, in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit und die dazugehörigen Beitragszahlungen des Vertragsverhältnisses verlängern sich um den Aussetzungszeitraum. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine jeweilige Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 an.
6.6 Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die den Erklärenden nicht erkennen lassen, sind unwirksam.
7. Verbotene Substanzen im Studio
7.1 Verbotene Substanzen / Betäubungsmittel / Doping / Fehlverhalten
Das Mitbringen, der Besitz, der Konsum, die Veräußerung, die Weitergabe oder sonstige Vertrieb von illegalen Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in seiner jeweils gültigen Fassung ist auf der sämtlichen Studiofläche und Nebenräumen untersagt. Der Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten, alkoholischen Getränken, sonstigen berauschenden Substanzen sowie illegalen Dopingmitteln innerhalb des Studios und der Nebenflächen ist untersagt. Dem Mitglied ist es ferner untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder sonstige pharmakologisch wirksame Substanzen in das Studio oder zugehörige Flächen mitzubringen, sofern diese nicht ausschließlich dem persönlichen, medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen.
Ebenfalls untersagt ist das Mitbringen, der Besitz, der Konsum oder die Weitergabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie leistungssteigernden oder dopingrelevanten Substanzen, sofern deren Verwendung ohne ärztliche Verordnung erfolgt oder gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstößt. Dies gilt insbesondere für anabole Steroide und vergleichbare leistungssteigernde Mittel, soweit deren Besitz oder Verwendung rechtswidrig ist.
Untersagt ist darüber hinaus das Mitbringen, Verwenden, Lagern, Anbieten, Verkaufen, Überlassen, Vermitteln oder sonstige Zugänglichmachen von illegalen oder missbräuchlich verwendeten leistungssteigernden Substanzen, insbesondere von anabolen-androgenen Steroiden (AAS), Wachstumshormonen, verschreibungspflichtigen leistungssteigernden Arzneimitteln ohne medizinische Indikation sowie sonstigen Stoffen oder Präparaten, deren Besitz, Erwerb, Weitergabe oder Anwendung gegen geltendes Recht, insbesondere gegen arzneimittel-, betäubungsmittel-, antidoping- oder strafrechtliche Vorschriften, verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Handlung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Die Verwendung legal im Handel erhältlicher Nahrungsergänzungsmittel und Supplements zur Unterstützung von Training, Regeneration oder Leistungsfähigkeit, insbesondere Proteinpräparate, Aminosäuren, Kreatin, Elektrolytprodukte, Vitamine, Mineralstoffe oder vergleichbare gesetzlich zulässige Produkte, bleibt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestattet, soweit deren Nutzung keine Gefahr für andere Mitglieder, Mitarbeiter oder den Studiobetrieb darstellt. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen ist das Studio berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen, das Mitglied vorübergehend oder dauerhaft vom Trainingsbetrieb auszuschließen sowie den Mitgliedschaftsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Die Verwendung handelsüblicher, frei verkäuflicher und gesetzlich zulässiger Nahrungsergänzungsmittel (Supplemente) bleibt hiervon unberührt, sofern deren Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und der ordnungsgemäße Studiobetrieb sowie die Sicherheit anderer Mitglieder nicht beeinträchtigt werden.
7.2 Folgen eines Verstoßes
Das Studio ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere die Erteilung eines Hausverbots sowie die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund.
Weitergehende zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein dem Studio zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten des Studios sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand.
8.2 Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziffer 8.1 haftet das Studio nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn
- es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt;
- der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
9. Forderungsabtretung; Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten
9.1 Forderungsabtretung
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den entsprechenden Dienstleister zu übertragen.
9.2 SEPA-Lastschriftmandat
Der Einzug erfolgt durch ein erteiltes SEPA-Mandat. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Hiermit erteilt das Mitglied ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem das Mitglied das Studio ermächtigt, Zahlungen von seinem in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen, und sein Kreditinstitut anweist, die von dem Studio auf seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Das Mitglied entnimmt die Gläubiger-ID und Mandatsreferenz dem SEPA-Formular und dem Mitgliedschaftsvertrag.
Bei gebuchtem Longevity-Diagnostik-Paket werden die Zahlungen einmal jährlich im Voraus oder alle vier Monate fällig. Das Paket „Balance“ veranschlagt einen Gesamtbetrag von 699 € jährlich (Betrag ist zu Beginn zu entrichten) oder 233 € alle vier Monate. Das Paket „Longevity“ veranschlagt einen Gesamtbetrag von 999 € jährlich (Betrag ist zu Beginn zu entrichten) oder 333 € alle vier Monate. Die Diagnostik ist alle vier Monate abzurufen.
Bei gebuchtem Performance-Diagnostik-Paket werden die Zahlungen einmal jährlich im Voraus oder alle drei Monate fällig. Das Paket „Core Performance“ veranschlagt einen Gesamtbetrag von 1599 € jährlich (Betrag ist zu Beginn zu entrichten) oder 400 € alle drei Monate. Das Paket „Peak Performance“ veranschlagt einen Gesamtbetrag von 1999 € jährlich (Betrag ist zu Beginn zu entrichten) oder 500 € alle drei Monate. Die Diagnostik ist alle drei Monate abzurufen.
Die Rückzahlung der gebuchten Diagnostikpakete ist ausgeschlossen.
9.3 Zustimmung zur Weitergabe personenbezogener Daten
Das Mitglied erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; Forderungshöhe; IBAN, BIC und Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen dieser AGB / Nebenabreden
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Stimmt das Mitglied einer Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu, ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat berechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung zu kündigen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3 Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
10.4 Höhere Gewalt
Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Währenddessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.