Liebe Patienten,
da die Nachfrage nach osteopathischer Behandlung sehr hoch ist, zur Info für Sie:
Wir haben viele Therapeuten, die die Ausbildung von 4-5 Jahren zum Osteopathen absolviert haben.
Sie können diese Behandlung in den meisten Fällen auf folgenden Wegen erstattet bekommen:
1. Sie kommen direkt zu einem unserer Osteopathen, die auch gleichzeitig Heilpraktiker sind. Nach der Behandlung bekommen Sie eine Abrechnung nach der GebüH (Gebührenverordnung der Heilpraktiker). Wenn Sie eine HP-Zusatzversicherung haben oder Privatpatient sind, bekommen Sie die Behandlung in den meisten Fällen erstattet.
Aber auch viele gesetzliche Krankenkassen erstatten diese oder beteiligen sich.
2. Sie haben ein Rezept über Osteopathie. Hier gelten die gleichen Abrechnungsprinzipien wie bei 1.; d.h. Sie bekommen Ihre Behandlung in den meisten Fällen erstattet.
Die Voraussetzungen der Rückerstattung variieren zum Teil zwischen den Krankenkassen.
Bitte erfragen Sie die Kostenübernahme vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Sehr gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter unter der Tel.: 06102 – 367 360.